Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zur Energieeffizienz

Starten Sie mit dem richtigen Schritt der geförderten „Vor-Ort-Beratung“ für Wohngebäude in die energetische Sanierung mit dem professionellen „individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)“ und detailliertem Energieberatungsbericht mit Sanierungsmaßnahmen zur Gebäudehülle, der Anlagentechnik und zur Heizungsoptimierung.

Verstehen sie wie Ihr Haus energetisch wirklich funktioniert

Der individuelle Sanierungsfahrplan wird auf die aktuelle Situation und Substanz Ihres Gebäudes zugeschnitten. Sinnvolle Einzelmaßnahmen werden beschrieben die Sie Schritt-für-Schritt oder in einem Zug bis zur vollständigen Gebäudesanierung umsetzen können.

Als Hauseigentümer erhalten Sie zwei leicht verständliche Berichte  „Mein Sanierungsfahrplan“ (12-14 Seiten Kurzbericht) und die „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“ (35 bis 45 Seiten Erklärung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen in Wort und Bild) mit den wesentlichen Informationen zur energetischen Sanierung als auch mit Vorgehensempfehlunge. Darüber hinaus gibt es einen sogenannten BAFA-Komplettbericht, der bis über 200 Seiten detaillierter Informationen enthält. Eine weitere Ebene tiefer zu energetischen Berechnungen, Baumaterialien, Konstruktionstausch zur Verbesserung, empfohlene Einzelmaßnahmen, der Bauphysik, den energetischen Kennzahlen, alle Einzelschritte in Klarheit und Detail gelistet als auch ein Glossar zur Energetischen Sanierung sowie Bauphysik für die Nachvollziehbarkeit.

Durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird der Sanierungsfahrplan im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) anerkannt und gefördert. Sichern Sie sich so eine langfristige Wertsteigerung und effektiv mögliche Energieeinsparungen.

Erfolgreich sanieren, Energie sparen, Bundesförderung für effiziente Gebäude für die Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung nutzen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) übernimmt bis zu 80% der Beratungskosten.

Ein- und Zweifamilienhäuser werden mit bis maximal 1.300€ (brutto), Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten bis maximal 1.700€ (brutto) gefördert. Ein zusätzlicher Zuschuss für Eigentümergemeinschaften wird bis zu 500€ (brutto) gefördert, wenn der Energieberatungsbericht in der Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung vorstellt wird.

Nutzen Sie den staatlichen Impuls der Förderung für die Vor-Ort-Beratung und erhalten ein qualifiziertes energetisches Konzept mit Bilanzierung zu den Energieflüssen für Ihre persönliche Orientierung. Eine sehr gute Ausgangsbasis und Entscheidung für alle darauf folgenden energetischen Einzelmaßnahmen.

Mit einem erstellten Sanierungsfahrplan erhalten Sie 5% mehr Förderung bei der Gebäudehülle, der Anlagentechnik als auch für die Heizungsoptimierung, denn Sie haben das energetische Konzept zu Ihrem Gebäude verstanden und können richtig entscheiden für folgende Einzelmaßnahmen der Umsetzung.

Was Sie als Ergebnis mit der "Vor-Ort-Beratung" für Wohngebäude erhalten:

Mit einem persönlichen Vor-Ort-Termin wird die Bestandsaufnahme Ihres Gebäudes durchgeführt und der sogenannte energetische Ist-Zustand festgestellt und erfasst.
Ziel der Beratung ist es, dass Sie qualitätsgeschicherte Informationen und Vergleichsmöglichkeiten erhalten, um den eigenen aktuellen und zukünftigen Energieverbrauch besser zu verstehen, einschätzen und bewerten zu können. Im Vor-Ort-Termin werden für die Gebäudebestandsaufnahme ca. 2-3 Stunden benötigt. Auf dieser Basis wird das Energetische Konzept erstellt und mögliche und sinnvolle Einzelmaßnahmen entwickelt.

Bestimmung des energetischen Ist-Zustands des Gebäudes
Sie können auf detaillierte Unterlagen zugreifen und den aktuellen energetischen Zustand Ihres Gebäudes nachvollziehen. Mit einer professionellen CAD- und  Energieberatersoftware wird ein umfangreicher Bericht erstellt mit individuellen Kommentierungen und Erläuterungen in Text und Grafik sowie zu energetischen Details. Dies beeinhaltet die wärmeübertragende Gebäudehülle, die Heizungsanlage, Lüftung als auch Aussagen zum festgestellten „Sanierungsbedarf“ sowie Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

Ausarbeitung
Im „individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)“  sind energetische Maßnahmen im Detail ausgearbeitet, berechnet und dargestellt. Es wird der Weg aufgezeigt Ihr Gebäude auf ein verbessertes energetisches Niveau zu bringen, mit aufeinander aufbauenden Einzelmaßnahmen, die auf die Lebensumstände der Bewohner zugeschnitten sind. Mit Methodik werden bestmögliche Sanierungsvarianten herausgearbeitet.

Förderpaket Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) im Detail

Information:
Zusätzlich zum Fördersatz einer Einzelmaßnahme wird jeweils ein iSFP-Bonus mit 5% gewährt, wenn ein Energie-Effizienz-Experte zuvor einen „individuellen Sanierungsplan“ erstellt hat.

Vorschlag und Kurzbeschreibung aufeinander abgestimmter energetischer Maßnahmen für die Sanierung.
Ausgangspunkt ist der berechnete Primnärenergiebedarf, der Endenergiebedarf und die CO2-Emission für den Istzustand als auch der Zielzustand. Angaben zu den berechneten Energiekosten des Istzustands sowie dem Zielzustand und Berücksichtigung des ermittelten Verbrauchs.
Geschätzte erforderliche Gesamtinvestitionskosten sowie der Instandhaltungskosten für den jeweiligen Sanierungsschritt.
Prüfung und Darstellung der aktuellen Fördermöglichkeiten des Bundes
Beschreibung des Gebäudes (Baujahr, Nutzung, Wohneinheiten) mit der genauen Darlegung der Grenzen zur thermischen Hülle (Dachgeschoss, Zugänge, Treppenhaus). Fotos der Gebäudeansichten.
Angaben zum beheizbaren und bilanzierten Gebäudevolumen sowie Gebäudenutzfläche.
Beschreibung des Zustands von Fenstern, Außentüren, dem baulichen Zustand des Gebäudes, dem spezifischen Bauteileaufbau (Außenwänden, Dachflächen, oberen Geschossdecke, Kellerdecke, Bodenplatte, Innenwänden, Angaben zum vorhandenen Dämmniveau).

U-Wert-Tabellen für den Ist- und Zielzustand der Gebäudehülle, GEG- und BEG-Mindestanfoderungen sowie Anforderungen von BAFA und KfW. Feststellung der förderfähigen Einzelmaßnahmen für alle Bauteile der thermischen Hülle. Insbesonder für alle Außenwände, Türen, Fenster Dachflächenfenster, Dachflächen, oberste Geschossdecke, Kellerdecke, Bodenplatte, Innenwände gegen unbeheizt.
Beschreibung des Zustands der Heizungsanlage und des Heizsystems mit den Besonderheiten, offensichtliche Schwachstellen (Typ, Baujahr, Nennleistung, Brennstoffart, Pufferspeicher, Außentemperaturregelung, Nachtabsenkung, Thermostatventile, Dämmzustand, Heizungspumpe, Hydraulicher Abgleich).
Beschreibung der Warmwasserbereitung (Baujahr, Art, Zustand und Größe Warmwasserspeicher, Warmwasserversorgungssystem, Besonderheiten und Schwachstellen, Steuerung, Zirkulation, Pumpen, Dämmung oder dezentraler Versorgung).
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
Jeder Sanierungsvariante hat ihre eigene Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, notwendige Investitionskosten werden aufgezeigt und im Ergebnis können sie diese im Vergleich einschätzen.

Weitere Informationen:

Wie geht es danach weiter?

Wenn Sie als Einzelmaßnahme die Verbesserung der Dämmung an den Außenwänden, der Dachfläche, dem Austausch der Türen oder Fenster vornehmen. Zusätzlicher Zuschuss bei vorhandenem iSFP individuellem Sanierungsfahrplan + 5% gefördert, d.h. in der Summe 20% Förderung.

Wenn Sie als Einzelmaßnahme eine Verbesserung durch Einbau, Austausch, Optimierung raumtechnischer Anlagen oder dem Einbau digitaler Systeme für die Verbrauchsoptimierung vornehmen. Zusätzlicher Zuschuss bei vorhandenem iSFP + 5% gefördert, d.h. in der Summe 20% Förderung.

Wenn Sie als Einzelmaßnahme eine Heizlastberechnung, einen hydraulichen Ableich einschließlich Austausch zur Wärmepumpe, der Heizkörper oder Flächenbeheizung vornehmen. Zusätzlicher Zuschuss bei vorhandenem iSFP + 5% gefördert, d.h. in der Summe 20% Förderung.

Fragen & Antworten

Damit für Ihr Gebäude überhaupt eine Förderung durch das BAFA erfolgt, muss der Energie-Effizienz-Experte im Rahmen der energetischen Bilanzierung und Berechnungen mit seinem entwickelten und vorgeschlagenen Energiekonzept den vorgegebenen Energieeffizienz-Haus-Standard EH85 oder besser erreichen.

Im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) werden bis zu 5 Einzelsanierungs-Maßnahmen vorgeschlagen. Diese werden mit Ihnen im Dialog auf Basis der energetischen Erkenntnisse erarbeitet und festgelegt.

Nein. Es besteht grundsätzlich keine Pflicht eine Sanierungsmaßnahme umzusetzen. Die Vor-Ort-Beratung und der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigen Ihnen Möglichkeiten und Optionen zur Einsparung von Energie im Rahmen eines zusammenhängenden Konzepts auf, damit Sie die energetischen Zusammenhänge für sinnvolle Maßnahmen verstehen können für mögliche Sanierungsmaßnahmen.

Die Kosten für einen Sanierungsfahrplan sind von der Größe, der Komplexität und den Maßnahmenempfehlungen für das Gebäude abhängig.

Bei Wohngebäuden:
Von den Kosten des Energieberaters wird ein Höchstbetrag von 1.300€ brutto für ein Ein- oder Zweifamilienhaus, für ein Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten bis zu 1.700€ brutto durch das BAFA gefördert. Die restlichen Kosten sind Ihr zu tragender Eigenanteil für das energetische Konzept.

Der Energie-Effizienz-Experte beantragt bei dem BAFA für Sie die Fördergelder.

Sie zahlen Ihren Eigenanteil der Rechnung des Energieberaters an ihn. Nach erfolgter Zahlung reicht der Energie-Effizienz-Experte die Gesamtrechnung und den Beleg über Ihren Zahlungseingang des Eigenanteils beim BAFA ein und erhält dann von dem BAFA die zugesagten Förderungen für das Konzept verzögert ausgezahlt.

Wenn eine empfohlene Einzelmaßnahmen nicht vollständig umgesetzt wird, dann erfolgt für die Einzelmaßnahmen auch keine Auszahlung des Fördergeldes von dem BAFA. Der Energie-Effizienz-Experte ist verpflichtet die vollständige Umsetzung der Maßnahme zu begleiten, abzunehmen und zu begutachten und dem BAFA gegenüber als korrekt ausgeführt zu bestätigen. Erst danach werden Fördergelder ausgezahlt. Daher sind die Inhalte der Einzelmaßnahmen im Detail mit Ihnen festzulegen und abzustimmen, damit hier nicht schief geht.

Die Methodik und Systematik der Energieberatungsberichte sollen vergleichbar sein, daher werden alle Berechnungen auf ein Referenzgebäude in Potzdam normiert dargestellt, also Ihr Gebäude unter Normbedingungen und Annahen im Vergleich zum Referenzgebäude. Daraus werden dann auch die vergleichbaren Effizienzhausstufen abgeleitet.

Ja das ist möglich, da eine standardisierte Methodik in Bezug auf das Referenzgebäude zugrunde gelegt wird und der effektive Energieverbrauch eines Gebäude vom Ihrem persönlichen Nutzungsverhalten und der Anzahl der Bewohner im Gebäude sowie derem individuellen Verhalten abhängig ist.