
Reinhold Weber
Diplom-Wirtschaftsingenieur
Geschäftsführer & Energie-Effizienz-Experte
RW Consulting Group GmbH & Co. KG
Am Sülzenberg 6, 53639 Königswinter
Telefon: 0228-29979690
E-Mail: hallo@energieeffizienzexperte.com
Ich biete Ihnen eine neutrale und unabhängige Beratung im Rahmen der energetischen Sanierung als Ausgangspunkt und zeige Ihnen mögliche Förderungen im Rahmen von Einzelmaßnahmen für Bestandsgebäude und Neubau bei Wohn- und Nichtwohngebäuden auf.
Sie erhalten ein umsetzbares Förderkonzept für die Mittelbeantragung. Dabei sind technische Anforderungen, Konditionen, Fristen für ein sicheres Antragsverfahren zu beachten mit den notwendigen Nachweisen, damit die Gelder dann auch abgerufen werden können.

Für die Energieberatung gibt es vielfältige Angebote und Möglichkeiten:
So fördert das BAFA die Vor-Ort-Beratung, die Energieagentur NRW eine Startberatung und die KfW-Beratung die Inanspruchnahme vergünstigter Kredite und Tilgungszuschüsse.
Geförderte Einzelmaßnahmen können Sie natürlich auch einzeln nutzen, z.B. nur für Dämmen, Fenster austauschen oder die Heizungsanlage sanieren oder austauschen.
Eine exakte energetische Analyse Ihres Gebäudes verschaft ihnen den genauen Blick. Entscheiden sie darauf aufbauend ob Sie einen geförderten Energieeffizienz Standard erreichen und Fördergelder nutzen möchten.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden für Privatpersonen und Unternehmen Fördergelder für die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden zur Verfügung gestellt.






Fragen & Antworten
- Anlagentechnik (Außer Heizung) z.B. Raumkühlung, Lichtanlage, effizientes Smart Home für Wohngebäude
- Anlagen zur Wärmeerzeugung z.B. Heizungstechnik, Solarthermieanlagen, Wärmepumpen etc. zusätzlich mit 5 % bei Verwendung von Wasser, Erdreich oder Abwasser möglich.
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Außenwände dämmen, Dachfläche, Fenster und Außentüren usw.
- Heizungsoptimierung, hier gibt es den iSFP Bonus von 5 %. Der mit dem individuellen Sanierungsfahrplan gefördert werden kann.
Ein Antrag auf Förderung muss vor der Beauftragung an einen Handwerksbetrieb oder ein Sanierungsunternehmen eingereicht werden, sonst erhalten Sie keine Fördermittel. Ausnahme: Ein individueller Sanierungsfahrplan kann mit Ihrer Zustimmung bereits starten bevor die Fördergeldzusage dazu erfolgt ist, wenn Sie dem explizit zustimmen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Energieberatung. Der Energieberater reicht seine Rechnung für den iSFP bei der BAFA ein und erhält von dieser den maximalen Förderanteil von 1.300€ (brutto). Sie zahlen den restlichen Eigenanteil der Gesamtrechnung des Energieberaters zuvor.
Die Baubegleitung für die Umsetzung einer Einzelmaßnahme wird mit 50% der Kosten bis maximal 10.000€ (brutto) des Energie-Effizienz-Experten gefördert.
Grundätzlich können Sie die Kosten für Maßnahmen der energetischen Sanierung von der Steuer absetzen. Sie müssen sich jedoch entscheiden ob Sie steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten oder die Nutzung von Fördergeldern der BAFA nutzen möchten. Dazu sprechen Sie bitte im Detail mit Ihren Steuerberater, denn was sich besser rechnet hängt von Ihrem ganz persönlichen Einkommen ab.