Reinhold Weber
Diplom-Wirtschaftsingenieur
Geschäftsführer & Energie-Effizienz-Experte
RW Consulting Group GmbH & Co. KG
Am Sülzenberg 6, 53639 Königswinter
Telefon: 0228-29979690
E-Mail: hallo@energieeffizienzexperte.com
Wir bieten Ihnen eine neutrale und unabhängige Beratung im Rahmen der energetischen Sanierung als Ausgangspunkt für alle weiteren Entscheidungen zur energetischen Sanierung.
Sie erhalten ein umsetzbares Förderkonzept für die Mittelbeantragung. Dabei sind technische Anforderungen, Konditionen, Fristen für ein sicheres Antragsverfahren zu beachten mit den notwendigen Nachweisen, damit die Gelder dann auch abgerufen werden können.
Die Beantragung der Förderungen im Rahmen der Konzepte für Wohn- und Nichtwohngebäude als auch für Baudenkmalen sowie Einzelmaßnahmen für Bestandsgebäude und Neubau beantragen wir Ihnen mit Vollmacht als zugelassene Energieberater im Gesamtpaket.
Für die Energieberatung gibt es vielfältige Angebote und Möglichkeiten:
So fördert das BAFA die Vor-Ort-Beratung, die Energieagentur NRW eine Startberatung und die KfW-Beratung die Inanspruchnahme vergünstigter Kredite und Tilgungszuschüsse.
Geförderte Einzelmaßnahmen können Sie natürlich auch einzeln nutzen, z.B. nur für Dämmen, Fenster austauschen oder die Heizungsanlage sanieren oder austauschen.
Heizungsanlagen werden über die KfW-Bank beantragt und gefördert und wir führen Sie auch durch diesen Prozess.
Eine exakte energetische Analyse Ihres Gebäudes verschaft ihnen den genauen Blick. Entscheiden sie darauf aufbauend ob Sie einen geförderten Energieeffizienz Standard erreichen und welche Art von Fördergelder nutzen möchten.
Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) für Wohn- und Nichtwohngebäude ab dem 21.07.2026
Neue Heizungsförderung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) für Wohn- und und Nichtwohngebäude seit dem 21.07.2026
Alte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis zum 20.07.2026
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden für Privatpersonen und Unternehmen Fördergelder für die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden zur Verfügung gestellt.
Förderung der Energetischen Konzepte Wohngebäude und Nichtwohngebäude durch das BAFA
Alte Förderung von umgesetzten Einzelmaßnahmen (BEG EM) Januar 2024 bis 20.07.2026
07.08.2024 Reduzierung der Fördersätze in den Energiebertunsprogrammen (EBN, EBW)
Die Heizungsförderung 2024
In 2024 erfolgt eine neu strukturierte Förderung von Heizungsanlagen im Rahmen des GEG 2024 bestehend aus einer grundsätzlichen Grundförderung, einem Einkommens-Bonus, einem Klimageschwindigkeits-Bonus sowie einem Effizienz-Bonus. Förderanträge laufen zukünfig über die KfW und können vorraussichtlich nach dem 27.02.2024 wieder beantragt werden. Aktuell gibt es dazu eine Übergangsregelung, die bis zum 30.08.2024 Gültigkeit hat.
Die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude läuft wieder an
Was ist neu in 2024
Fragen & Antworten
Der Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) für Wohngebäude oder das Energetische Konzept für Nichtwohngebäude Modul 2: DIN V 18599 werden grundsätzlich gefördert. Hierzu kann der Energie-Effizienz-Experte für Sie mit Vollmacht die Förderung beantragen. Mit dem Projekt kann auch vor der Förderzusage begonnen werden, wenn im Vertrag darauf Bezug genommen wird.
Im Falle von Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle, Heizungsanlage) müssen diese zuerst beantragt werden, bevor ein Gewerk durch den Auftraggeber vergeben wird, damit ein Fördergeldanspruch besteht.
Die Förderung von Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für Effizienzte Gebäude (BEG EM) splittet sich sich mit zwei Förderbudgets auf. Dies ist einmal die Förderung der jeweiligen Gewerks (Kosten des ausführenden Handwerksbetriebs) und anderseits zusätzlich die Förderung der Fach- und Baubegleitung des Energie-Effizienz-Experten.
Bei Wohngebäuden wird die Fachplanung und Baubegleitung für die Umsetzung einer Einzelmaßnahme mit 50% der Kosten des Energie-Effizienz-Experten gefördert (es gelten die jeweiligen Förderhöchstbeträge).
Bei Nichtwohngebäuden gilt dies analog für die Fachplanung und Baubegleitung mit 50% Förderung (es gelten die jeweiligen Förderhöchstbeträge), jedoch hängt die Höhe der Fördersumme der jeweiligen Einzelmaßnahmen von der Nettogrundfläche des Sanierungsobjektes über alle Einzelmaßnahmen ab.
Grundätzlich können Sie die Kosten für Maßnahmen der energetischen Sanierung von der Steuer absetzen. Sie müssen sich jedoch entscheiden ob Sie steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten oder die Nutzung von Fördergeldern der BAFA nutzen möchten. Dazu sprechen Sie bitte im Detail mit Ihren Steuerberater, denn was sich besser rechnet hängt von Ihrem ganz persönlichen Einkommen ab.
Zulassung als Energie-Effizienz-Experte für die Beantragung von Förderungen:
